Wir begleiten deutschsprachige Käufer über den gesamten Prozess: Orientierung, Objektauswahl, Besichtigung, Abwicklung mit einem unabhängigen Anwalt und Betreuung nach dem Kauf. Was wir nicht tun, steht ebenso deutlich auf dieser Seite.
1. Orientierung und Suchprofil
Am Anfang steht kein Objekt, sondern eine Klärung. Wollen Sie selbst nutzen, vermieten oder beides? Soll die Immobilie fertig sein oder darf sie noch gebaut werden? Welches Budget steht inklusive Nebenkosten und Möblierung zur Verfügung? Und wie oft werden Sie realistisch vor Ort sein?
Aus diesen Antworten ergibt sich das Suchprofil – und damit auch, welche Regionen überhaupt infrage kommen. Wer ganzjährig leben will, sucht in Girne oder Alsancak. Wer planbare Mieteinnahmen will, in Famagusta. Wer eine Ferienwohnung am Sandstrand sucht, an Long Beach.
2. Objektauswahl
Wir stellen eine Auswahl zusammen, die zum Profil passt – und erklären zu jedem Objekt nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Einschränkungen: Bauzeit, Lage im Winter, Entfernungen zu Fuß, Site Fees, Zahl der entstehenden Nachbareinheiten. Bei Off-Plan-Objekten gehört die Erfolgsbilanz des Bauträgers dazu.
3. Besichtigungsreise
Wir stimmen Termine ab und stellen eine Route zusammen, die mehrere Regionen abdeckt, damit Sie vergleichen können. Unsere Empfehlung: Planen Sie mindestens drei volle Tage ein und besuchen Sie mindestens eine fertiggestellte Anlage desselben Bauträgers, dessen Neubau Sie interessiert.
4. Abwicklung mit unabhängigem Anwalt
Sie beauftragen einen in der TRNZ zugelassenen Anwalt, der unabhängig von uns und von der Verkäuferseite ist. Wir nennen Ihnen mehrere Kanzleien; die Mandatierung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Kanzlei.
Der Anwalt prüft die Kategorie des Grundbuchtitels, Belastungen, Baugenehmigungen und den Vertragsentwurf, registriert den Kaufvertrag innerhalb der Frist von rund 21 Tagen beim Grundbuchamt und beantragt die Kaufgenehmigung beim Ministerrat. Wir koordinieren die Termine und sorgen dafür, dass Unterlagen vollständig und rechtzeitig vorliegen.
Die Reihenfolge, auf die wir bestehen
Prüfen → unterschreiben → registrieren → zahlen. Wir raten grundsätzlich davon ab, größere Beträge zu überweisen, bevor der Kaufvertrag beim Grundbuchamt registriert ist. Diesen Punkt verhandeln wir für Sie mit – er gehört in den Zahlungsplan.
5. Übergabe und Abnahme
Bei der Übergabe wird gegen die Baubeschreibung abgenommen: Ausstattung, Materialien, Funktionen, Mängel. Wir empfehlen, eine Schlussrate vertraglich an die mängelfreie Abnahme zu koppeln – das ist Ihr wirksamstes Druckmittel und gehört von Anfang an in den Vertrag.
6. Nach dem Kauf
Zähler auf Ihren Namen umschreiben, Verwaltungsvertrag und Site Fees klären, gegebenenfalls Möblierung, Vermietung und laufende Objektbetreuung organisieren. Für all das gibt es Partner vor Ort. Eine Immobilie, die neun Monate im Jahr leer steht, braucht jemanden, der nach Post, Zählerständen und Sturmschäden schaut – das sollte von Anfang an geregelt sein, nicht improvisiert.
Was Sie selbst tragen
| Position | Richtwert | An wen |
|---|---|---|
| Anwaltshonorar | ca. 1.500 € | an Ihre eigene Kanzlei |
| Stempelsteuer | ca. 0,5 % | Grundbuchamt |
| Übertragungsgebühr | ca. 3 – 6 % | Grundbuchamt |
| Mehrwertsteuer (Neubau) | ca. 5 % | Verkäufer/Fiskus |
| Kaufgenehmigung, Recherchen | einige hundert Euro | Behörden |
| Unsere Vermittlung | für Käufer kostenfrei | über die Verkäuferseite |
Kalkulieren Sie insgesamt mit 8 bis 12 Prozent des Kaufpreises für sämtliche Erwerbsnebenkosten.
Verkaufen Sie eine Immobilie in Nordzypern?
Wir vermitteln auch Wiederverkäufe. Voraussetzung sind ein sauberer, auf Sie übertragener Grundbuchtitel und vollständige Unterlagen: registrierter Kaufvertrag, Zahlungsbelege, Koçan, Nachweise zu Site Fees und Versorgungsverträgen. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller der Verkauf – Käufer in Nordzypern prüfen inzwischen genau.
Häufige Fragen zu unseren Leistungen
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